Aufgaben des Zweckverbandes
- Übertragen wurden:
- Mitgliedskommunen übertragen dem Zweckverband
ihre Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für Sammeln
und Transportieren
- Durchsetzung des Anschluss- und
Benutzungszwangs
- Nicht übertragen wurden:
- Gebührenfestsetzung und -erhebung bleibt in
Zuständigkeit der Mitgliedskommunen
- Beseitigung Wilder Müll / Leeren von
Straßenpapierkörben
- Reinigung von Containerstandorten
- Die RegioEntsorgung AöR kann aber für direkte Leistungen nach
Übertragung durch die Mitglieder Gebühren erheben (z.B.
Expresssperrgutsammlung).
- Die RegioEntsorgung AöR ist das kommunale Unternehmen des
Verbandsmitglieds.
- Die Mitgliedskommune ist Gesellschafterin.
- Die RegioEntsorgung nimmt auf die Interessen ihrer Gesellschafter
und ihrer politischen Vertretungen Rücksicht..
- Die Zusammenarbeit mit anderen Städten und Gemeinden in der
RegioEntsorgung bedeutet nicht, einen fremden Dritten mit der
Aufgabenerledigung zu beauftragen.
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